Schuleinschreibung

Schuleinschreibung:

Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024 / 2025 findet wie folgt statt:


Annette-Thoma-Grundschule Riedering

am Donnerstag, 
07.03.2024
von 13.30 – 16.30 Uhr
Der Elternbeirat veranstaltet ein Elterncafé.

Grundschule Söllhuben
am Dienstag, 
12.03.2024 
von 13.30 – 16.00 Uhr
Der Elternbeirat sorgt für Kaffee und Kuchen.


Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr schulpflichtig werden bzw. sich im Einschulungskorridor befinden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die am 30. Juni dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden, also spätestens am 30. Juni 2018 geboren sind.
Für Kinder, die zwischen 01. Juli 2018 und 30. September 2018 geboren sind, gilt ein dreimonatiger Einschulungskorridor. In diesem Rahmen entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob ihr Kind zu Beginn des folgenden Schuljahres oder erst ein Jahr später schulpflichtig wird.
Anzumelden sind ferner alle Kinder, deren Einschulung im Rahmen des dreimonatigen Einschulungskorridors verschoben wurde oder die im vorigen Schuljahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind; der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.

Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur Schulaufnahme angemeldet werden, wenn es nach dem 30.  September geboren ist und aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Bei einem Kind, das nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt wird, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.
Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Schulsprengel sie wohnen, oder an einer staatlich genehmigten privaten Grundschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen.

Es besteht auch die Möglichkeit, Kinder um ein Jahr zurückzustellen. Die jeweilige Entscheidung obliegt der Schulleitung.

Mitzubringen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, der Mitteilungsbogen des Gesundheitsamtes über die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung / der Nachweis über Masernschutz (falls schon vorhanden), sowie bei Alleinerziehenden der Sorgerechtsbeschluss. 
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, persönlich mit dem Kind zu kommen.

Die Mittagsbetreuung von Riedering gibt Folgendes bekannt:
„Für die Anmeldung können Sie und Ihr Kind gerne persönlich in der ´Mitti` vorbeikommen und sich informieren.
Bitte vereinbaren Sie dazu vom 04. bis 15. März 2024 einen Besichtigungs- und Anmeldetermin telefonisch unter ´Mitti-Telefon`: 08036 – 9104786.“

Informationen zur Schulfähigkeit
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https://www.km.bayern.de/