Übertritt

Übertritt nach der 4. Klasse Grundschule:
Für das Übertrittszeugnis wird - Anfang Mai - aus dem aktuellen Leistungsstand der Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht eine Durchschnittsnote gebildet (Summe der drei ganzzahligen Einzelnoten geteilt durch 3). Allein dieser Schnitt ist ausschlaggebend für den Übertritt.

Übertritt an die Realschule - nach der 4. Klasse Grundschule:
Bis zur Durchschnittsnote 2,66 ist ein Schüler für die Realschule geeignet und kann ohne Probeunterricht nach der 4. Klasse übertreten.
Ab der Durchschnittsnote 3,00 und schlechter muss jeder Schüler, der die Realschule besuchen möchte, an einem dreitägigen Probeunterricht teilnehmen und diesen in vollem Umfang bestehen.
Das bedeutet: Nur Schüler, die in der Prüfung mit mindestens Note 3 und 4 abschließen, werden an die Realschule aufgenommen. Bei einer Notenkonstellation von 4/4 in den Fächern Deutsch und Mathematik, können Sie als Eltern noch entscheiden.

Übertritt an das Gymnasium - nach der 4. Klasse Grundschule:
Bis zur Durchschnittsnote 2,33 ist ein Schüler für das Gymnasium geeignet und kann ohne Probeunterricht nach der 4. Klasse übertreten.
Ab der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter muss jeder Schüler, der das Gymnasium besuchen möchte, an einem dreitägigen Probeunterricht (“Aufnahmeprüfung“) teilnehmen und diesen erfolgreich bestehen. Werden in Deutsch und Mathematik jeweils eine der Noten 3 und 4 erreicht, ist der Probeunterricht bestanden. Wird in jedem Fach die Note 4 erreicht, können Sie als Eltern noch entscheiden.

Zusätzliche Informationen:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
Interaktiver Bildungswegplaner: www.mein-bildungsweg.de/
Übertritt nach der 4. Klasse - Grundschule:
Für das Übertrittszeugnis wird - Anfang Mai - aus dem aktuellen Leistungsstand der Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht eine Durchschnittsnote gebildet (Summe der drei ganzzahligen Einzelnoten geteilt durch 3). Allein dieser Schnitt ist ausschlaggebend für den Übertritt.

Übertritt an die Realschule - nach der 4. Klasse Grundschule:
Bis zur Durchschnittsnote 2,66 ist ein Schüler für die Realschule geeignet und kann ohne Probeunterricht nach der 4. Klasse übertreten.
Ab der Durchschnittsnote 3,00 und schlechter muss jeder Schüler, der die Realschule besuchen möchte, an einem dreitägigen Probeunterricht teilnehmen und diesen in vollem Umfang bestehen.
Das bedeutet: Nur Schüler, die in der Prüfung mit mindestens Note 3 und 4 abschließen, werden an die Realschule aufgenommen. Bei einer Notenkonstellation von 4/4 in den Fächern Deutsch und Mathematik, können Sie als Eltern noch entscheiden.

Übertritt an das Gymnasium - nach der 4. Klasse Grundschule:
Bis zur Durchschnittsnote 2,33 ist ein Schüler für das Gymnasium geeignet und kann ohne Probeunterricht nach der 4. Klasse übertreten.
Ab der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter muss jeder Schüler, der das Gymnasium besuchen möchte, an einem dreitägigen Probeunterricht (“Aufnahmeprüfung“) teilnehmen und diesen erfolgreich bestehen. Werden in Deutsch und Mathematik jeweils eine der Noten 3 und 4 erreicht, ist der Probeunterricht bestanden. Wird in jedem Fach die Note 4 erreicht, können Sie als Eltern noch entscheiden.

Zusätzliche Informationen:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
Interaktiver Bildungswegplaner: www.mein-bildungsweg.de/
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